Bis zu 9.000 € sparen bei Kauf eines neuen Elektroautos


Bereits seit 2016 existiert der Umweltbonus und bestand bislang aus einem Zuschuss in Höhe von 4.000 EUR für elektrische Fahrzeuge, wobei sich dieser seit Start der Kaufprämie aus einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil zusammensetzte. Um die Elektrifizierung bundesweit weiter anzukurbeln, wurde die Umweltprämie auf bis zu 6.000 EUR angehoben und bis Ende 2025 zu verlängert.

Im Zuge der Corona-Entwicklungen wurden mit dem umfangreichen Konjunkturpaket 130 Milliarden Euro für Themen wie Klimaschutz, Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit und Innovation bereitgestellt und damit zur Förderung der Elektromobilität die bundesweite Innovationsprämie ins Leben gerufen. Damit verdoppelte sich der staatliche Anteil und der geförderte Zuschuss erhöhte sich auf bis zu 9.000 EUR. Dieser Maximalwert gilt ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge, deren Listenpreis unterhalb von 40.000 EUR liegt.

Für Plug-in-Hybride gibt es generell etwas weniger Zuschuss und auch gebrauchte Elektrofahrzeuge sind unter besonderen Umständen förderfähig. So darf das E-Auto maximal vor 12 Monaten und nach dem 04. November 2019 erstmals zugelassen, sowie weniger als 15.000km gefahren worden sein. Ganz wichtig: Natürlich darf nicht bereits eine staatliche Förderung in Deutschland oder in anderen EU-Ländern für das gebrauchte Fahrzeug in Anspruch genommen worden sein.

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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 Ehemaliger Neupreis (Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung (Neupreis).

2 Hierbei handelt es sich um ein Finanzierungs-Angebot. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.

3 Hierbei handelt es sich um ein Leasing-Angebot. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.