Bereits seit 2016 existiert der Umweltbonus und bestand bislang aus einem Zuschuss in Höhe von 4.000 EUR für elektrische Fahrzeuge, wobei sich dieser seit Start der Kaufprämie aus einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil zusammensetzte. Um die Elektrifizierung bundesweit weiter anzukurbeln, wurde die Umweltprämie auf bis zu 6.000 EUR angehoben und bis Ende 2025 zu verlängert.
Im Zuge der Corona-Entwicklungen wurden mit dem umfangreichen Konjunkturpaket 130 Milliarden Euro für Themen wie Klimaschutz, Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit und Innovation bereitgestellt und damit zur Förderung der Elektromobilität die bundesweite Innovationsprämie ins Leben gerufen. Damit verdoppelte sich der staatliche Anteil und der geförderte Zuschuss erhöhte sich auf bis zu 9.000 EUR. Dieser Maximalwert gilt ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge, deren Listenpreis unterhalb von 40.000 EUR liegt.
Für Plug-in-Hybride gibt es generell etwas weniger Zuschuss und auch gebrauchte Elektrofahrzeuge sind unter besonderen Umständen förderfähig. So darf das E-Auto maximal vor 12 Monaten und nach dem 04. November 2019 erstmals zugelassen, sowie weniger als 15.000km gefahren worden sein. Ganz wichtig: Natürlich darf nicht bereits eine staatliche Förderung in Deutschland oder in anderen EU-Ländern für das gebrauchte Fahrzeug in Anspruch genommen worden sein.