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Was ist die THG-Quote?

Der CO₂-Ausstoß muss sinken: Das ist die große Devise. Dabei soll die Treibhausgashandelsquote (THG-Quote) helfen.
Sie verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, den durch ihre Treibstoffe verursachten CO₂-Ausstoß von Jahr zu Jahr zu senken. Schafft das Unternehmen die Quoten nicht, müsste es Strafen zahlen:
Mit dem Kauf von eingesparten CO₂-Emissionen kann dies umgangen werden.
Erst war der Verkauf nur für Betreiber von öffentlichen oder privaten Ladepunkten angedacht – doch seit 2022 dürfen auch private Elektroautofahrer das eingesparte CO₂ weiterverkaufen.


1. Voraussetzung

Sie sind im Besitz eines Elektrofahrzeuges.
(Plug- in-Hybrid Fahrzeuge sind leider von der THG Prämie ausgenommen.)

2. Voraussetzung

Ihr Fahrzeug ist auf Sie oder Ihr Unternehmen zugelassen und Ihre Fahrzeugpapiere sind in greifbarer Nähe.
(Diese benötigen Sie für den Antrag)

3. Voraussetzung

Über den unten stehenden Link werden Sie direkt an unseren Partner Elli weitergeleitet. Hier geben Sie Ihre Daten an und laden eine Kopie des Fahrzeugscheins Ihres Elektrofahrzeuges hoch.






Zusammengefasst:


1. Mineralölunternehmen müssen den CO₂-Ausstoß ihrer Produkte kompensieren.

2. Halter von Elektrofahrzeugen können eingespartes Treibhausgas "verkaufen".

3. Abwicklung und Auszahlung übernimmt unser Partner Elli.

4. Dabei bekommen Sie jährlich bis zu € 440,–.




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AUTOCENTER NEUSS GmbH & Co. KG
Südeinfahrt 10, 84347 Pfarrkirchen

Verkauf Mo.-Fr. 08:00 - 18:00 Uhr | Sa. 09:00 - 12:00 Uhr
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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 Ehemaliger Neupreis (Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung (Neupreis).

2 Hierbei handelt es sich um ein Finanzierungs-Angebot. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.

3 Hierbei handelt es sich um ein Leasing-Angebot. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.